Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 181,9

stadt Koeln LogoAktuell sind 2.336 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Dienstag, 27. Oktober 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 9.272. (Vortag: 9.078) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 181,9.

205 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 34 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurde keine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Bislang sind damit 146 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.336 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.

Hinweis:

Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.

Derzeit gelten in Köln folgende Regelungen:

  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt Köln lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu (E-Mail: 53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de). Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden. Die Regelung, dass die zulässige Teilnehmerzahl zusätzlich auf ein Fünftel der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes beschränkt wird, gilt nicht mehr.
  • Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr, darüber hinaus gilt an Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) ein Verkaufsverbot von Alkohol an Hotspots.
  • Von 22 bis 6 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
  • Im öffentlichen Raum dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
  • In den öffentlichen Bereichen des Kölner Stadtgebiets, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Insbesondere gilt diese Verpflichtung in sämtlichen Fußgängerzonen, in Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.
  • Im Einzelhandel gilt: zehn Quadratmeter pro Kunde.
  • Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Auch hier erscheint eine Begrenzung auf maximal zehn Personen sinnvoll.

E Mail an Veranstaltungsmeldung

Stadt weitet Quarantänepflicht aus

Personen, die sich auf das Corona-Virus haben testen lassen, müssen sich, wenn sie Corona spezifische Symptome aufweisen, künftig in Quarantäne begeben, während sie auf das Ergebnis warten. Dies gilt – unabhängig von Symptomen – bislang schon für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten. Die vom Krisenstab beschlossene neue Quarantäneregelung wird kurzfristig durch eine Allgemeinverfügung umgesetzt, die voraussichtlich ab Donnerstag gilt.

Wer positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist, ist schon jetzt verpflichtet, die häusliche Quarantäne weiterhin einzuhalten, auch ohne dass sich das Gesundheitsamt meldet. Aufgrund des hohen Corona-Fallaufkommens kann es etwas dauern, bis Infizierte kontaktiert werden. Häusliche Quarantäne bedeutet, dass positiv auf das Corona-Virus getestete Personen zu Hause bleiben müssen. Sie dürfen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht einkaufen, nicht zur Arbeit oder zur Schule gehen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Kölnerinnen und Kölner, die über ein positives Corona-Testergebnis verfügen, können sich auf der folgenden Seite über die weiteren Schritte informieren: https://www.stadt-koeln.de/artikel/70446/index.html

Informationen für Corona positiv getestete Personen

Kontakte auf ein Minimum reduzieren

Oberbürgermeisterin Henriette Reker appelliert erneut, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren – insbesondere im privaten Bereich.

Der Schlüssel, das Virus unter Kontrolle zu halten, liegt in der Kontaktreduzierung,

so Reker. Das Gesundheitsamt ruft auf, an Halloween und an St. Martin nicht an Türen zu klingeln, um Süßigkeiten zu sammeln, wie es Brauch ist. So könnten eventuelle Infektionen weiterverbreitet werden, da Kontaktnachverfolgungen für das Gesundheitsamt im Corona-Infektionsfall kaum möglich sind.

Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster

Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen
Corona Warn App
Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog

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