Startschuss für das ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

BVADas neue Förderprogramm eröffnet Langzeitarbeitslosen neue
Perspektiven zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist für die Umsetzung
verantwortlich.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues
Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsbezieherinnen
und Leistungsbezieher des SGB II konzipiert, das aus Mitteln
des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird.
Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, sollen
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem
ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung
werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch einen
Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen
für teilnehmende Langzeitarbeitslose gefördert und so mögliche
Defizite ausgeglichen werden. Anfangs erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse,
die im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses abgeschmolzen
werden. Betriebsakquisiteure in den Jobcentern sollen
Arbeitgeber ganz gezielt für das Engagement für Langzeitarbeitslose
gewinnen.

Das Programmvolumen beträgt rund 885 Millionen Euro. Der Anteil
aus Mitteln des ESF beläuft sich auf rund 470 Millionen Euro. Der Europäische
Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen
Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in
Europa. Ziel des ESF ist es, die Beschäftigungschancen der Menschen
durch Ausbildung und Qualifizierung zu verbessern und zum Abbau
von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt beizutragen.

Die Bewilligung und Abrechnung der Zuwendung erfolgt durch das
Bundesverwaltungsamt (BVA). Seit vielen Jahren setzt das BVA die
förderpolitischen Ziele der EU und der zuständigen Bundesressorts
um.

In der neuen Förderperiode 2014-2020 wird das BVA im Auftrag von
drei Bundesministerien einen wesentlichen Teil der ESF-Förderprogramme
des Bundes betreuen.

Anträge zur Förderung können von den Jobcentern bis zum
31.01.2015 gestellt werden. Weitere Informationen hierzu stehen im
Internet unter www.lza.bva.bund.de zur Verfügung.

Quelle: www.bundesverwaltungsamt.de

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