Algerien, Marokko und Tunesien sind keine „sicheren“ Herkunftsstaaten

Amnesty: Mitglieder des Bundesrates müssen am 10. März gegen Einstufung der Maghreb-Staaten als „sichere“ Herkunftsstaaten stimmen / Verfolgung, Folter und Misshandlung weiter gegeben
BERLIN, 08.03.2017 – „Das Konzept der ‚sicheren‘ Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchen. Die gesetzliche Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes führt zu gravierenden Einschränkungen im Asylverfahren“, kritisiert Wiebke Judith, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland. „Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren.“
„Außerdem widerspräche die Einstufung der...



