Italien: Verfahren gegen Carola Rackete und die Iuventa10 müssen eingestellt werden

amnesty logoBERLIN, 08.10.2020 – Die UN-Sonderberichterstatterin zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Mary Lawlor, hat heute die Kriminalisierung von Carola Rackete und der Iuventa-Crew scharf verurteilt. Amnesty International begrüßt ihre Forderung nach Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die elf Seenotretterinnen und Seenotretter. Amnesty International appelliert an die Europäische Union, die sogenannte "Facilitation Directive" dahingehend zu verändern, dass EU-Recht den humanitären Einsatz für geflüchtete Menschen in Not nicht weiter kriminalisiert, sondern ausdrücklich erlaubt.

“Die UN-Sonderberichterstatterin hat heute zu Recht noch einmal festgestellt: ‘Carola Rackete und die Lebensretter_innen der Iuventa10 sind Menschenrechtsverteidiger und keine Kriminellen!‘ Seit drei Jahren wird gegen die zehn Crewmitglieder des Seenotrettungsschiffs Iuventa ermittelt, und das Verfahren schwebt wie ein Damoklesschwert über der ehemaligen Besatzung – trotz aller vorgelegten Beweise, die zeigen, dass ihre Arbeit nur Leben gerettet hat. Seenotretterinnen wie Carola Rackete retten Leben, während die EU-Mitgliedsstaaten ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Seenotrettung ignorieren“, erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.

„Die italienischen Behörden sollten dem Votum der UN-Sonderberichterstatterin nun folgen und umgehend die Ermittlungen gegen Carola Rackete und die Iuventa10 einstellen. Diese absurden Verfahren tragen dazu bei, dass die Lebensretterinnen und Lebensretter ihrer wichtigen Arbeit im Mittelmeer nicht nachgehen können. Menschen auf der Flucht und in Lebensgefahr wird so die gebotene Hilfeleistung versagt“, so Beeko.

Hintergrund

Die Stellungnahme der UN-Sonderberichterstatterin fällt mit dem heutigen virtuellen Treffen der EU-Ministerinnen und -Minister für Inneres und Justiz zusammen. Die Ministerinnen und Minister sollten ihr Treffen dazu nutzen, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass die Rettung von Migrantinnen und Migranten in Seenot erlaubt ist und nicht strafrechtlich verfolgt werden sollte. Mitgliedsstaaten sollten gleichzeitig daran gehindert werden, durch administrative Maßnahmen die Seenotrettungsaktivitäten der privaten Seenotmissionen zu beschränken. Das ist leider eine häufige Praxis.

Im Jahr 2002 erließ die Europäische Union eine Richtlinie, die sogenannte "Facilitation Directive", die vor allem genutzt werden sollte, um gegen Menschenschmuggel vorzugehen. Diese wird inzwischen von mehreren europäischen Regierungen dazu missbraucht, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten juristisch zu drangsalieren und einzuschüchtern.

Amnesty International fordert die EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die Faciliation Directive zu korrigieren. Die Richtlinie ermöglicht derzeit Staaten und Behörden, Lebensretterinnen und Lebensretter zu kriminalisieren, da eine humanitäre Ausnahmeklausel nicht zwingend umgesetzt werden muss. Sie muss zukünftig humanitäre Hilfeleistung eindeutig anerkennen und schützen. Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen genießen laut einer entsprechenden UN-Erklärung und EU-Guidelines internationalen Schutz.

Quelle: www.amnesty.de

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