Uploadfilter ohne Overblocking - TH Köln veröffentlicht Umsetzungsvorschlag für Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie

TH KölnDie im Juni 2019 in Kraft getretene EU-Urheberrechtsrichtlinie muss bis Juni 2021 in nationales Recht umgewandelt werden. Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln hat jetzt einen konkreten Umsetzungsvorschlag für den umstrittenen Artikel 17 veröffentlicht. Danach soll den berechtigten Interessen der Kreativschaffenden Rechnung getragen werden, ohne durch eine übermäßige Filterung die Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Entwurf sieht vereinfachte Lizenzen vor, eine gesetzliche Erlaubnis von Memes und anderen kreativen Nutzungen sowie besondere Pflichten für Social Media-Plattformen zur Verhinderung von Overblocking.

„Die Reform des EU-Urheberrechts ist europaweit von großen Demonstrationen begleitet worden. Viele Menschen befürchteten aufgrund der neuen Verordnung Zensur und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit; insbesondere der Einsatz sogenannter Uploadfilter, die hochgeladene Inhalte automatisch auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen und gegebenenfalls löschen, stand in der Kritik“, beschreibt Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle, die Problemlage.

Der Umsetzungsvorschlag beinhaltet Anpassungen im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, im Verwertungsgesellschaftengesetz, sowie im Telemediengesetz. Im Mittelpunkt stehen dabei Erleichterungen bei der Lizenzierung, damit alle Nutzungen im Internet auch gerecht vergütet werden. „Sinnvoll wäre es, wenn Verwertungsgesellschaften im Namen aller Rechteinhaber einer Kreativbranche sogenannte erweiterte kollektive Lizenzen vergeben könnten und die Lizenzgebühren an die Rechteinhaber ausschütten“, sagt Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.

Memes gesetzlich erlauben, Uploadfilter bleiben möglich

Ein wichtiger Kritikpunkt der Demonstranten war die Sorge, dass kreative Kommunikations- und Ausdrucksformen wie Memes künftig nicht mehr möglich sein werden und die Meinungsfreiheit damit stark eingeschränkt wird. „Um diese Ängste aufzunehmen und zu entkräften, beinhaltet unser Vorschlag erstmals eine gesetzliche Erlaubnis von Karikaturen, Parodien, Pastiches und Memes, soweit sie bislang nicht bereits unter die freie Benutzung fallen“, sagt Schwartmann.

Kritiker der Urheberrechtsreform erwarten zudem, dass die Betreiber von Social Media- Plattformen aus Sorge vor Bußgeldern ihre Uploadfilter dazu nutzen, prophylaktisch auch legale Inhalte zu löschen – das sogenannte Overblocking. „Uploadfilter haben sich als Mittel gegen Hass und Hetze im Netz und gegen die illegale Weiterverbreitung von aktuellen Blockbuster-Filme oder Live-Übertragungen von Fußballspielen bewährt. Dafür sollen sie auch weiterhin eingesetzt werden können. Die Plattformen müssen nach unserem Vorschlag aber sicherstellen, dass durch Filter keine legalen Inhalte geblockt werden“, so Hentsch. Dazu werden neben einer allgemeinen Pflicht zur Verhinderung von Overblocking auch zahlreiche Sicherungsmechanismen vorgeschlagen wie eine Anmeldung als Trusted Uploader und ein ausführlicher Beschwerdemechanismus mit einer Verpflichtung, legale Inhalte wieder einstellen zu müssen.

Der Vorschlag der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln sollte ursprünglich im Rahmen des 12. Kölner Medienpsymposium im Deutschen Bundestag vorgestellt werden. Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen wurde das Symposium verschoben und soll baldmöglichst nachgeholt werden. Der Entwurf wird jedoch schon jetzt öffentlich gemacht, damit er öffentlich diskutiert werden kann und für die anstehende Umsetzung der Richtlinie und den erwarteten Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung steht.

Quelle: www.th-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku

"It's all about the money?!" –


bPb LogoOnline-Veranstaltungsreihe zu Grundlagen und Praxis außerschulischer sozioökonomischer Bildung // Sieben verschiedene Workshops und Diskussionsveranstaltungen ab 28. Mai 2024 // Informationen und Anmeldung unter: www.bpb.de/547414

Die Bundeszentr...


weiterlesen...

Die c/o pop 2024 war mit popkultureller


c chiara BaluchAusverkauftes unplugged Konzert von MAJAN zum Auftakt des c/o pop Festivals +++ Über 1.400 Teilnehmende bei der c/o pop Convention +++ Zahlreiche Überraschungen über die fünf Tage hinweg, u.a. kostenlose Konzerte von Crazy Frog & Leoniden und 24x7...


weiterlesen...

UEFA EURO 2024: Stadt Köln schafft


stadt Koeln LogoBei besonders großem Fanandrang wird ein Bereich am Konrad-Adenauer-Ufer genutzt

Im Sommer erwartet die Stadt Köln zur UEFA EURO 2024 hunderttausende Fußballfans aus Europa in Köln. Unter anderem werden internationale Gäste aus der Schweiz, Ungarn...


weiterlesen...

Köln-Niehl/Riehl: Gesamtinstandsetzung


stadt Koeln LogoIm Zuge der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke arbeitet die Stadt Köln auf dem Brückenzug oberhalb des Kuhweg im Bereich der linksrheinischen Deichbrücke. Die zusammengeschweißten Brückensegmente des neuen Überbaus werden auf die bereits er...


weiterlesen...

1LIVE etabliert erfolgreich neues


1LIVE AB24 Captain Danger Timo Grau  klAm 10. und 11. Mai stand Bochum für ein Wochenende Kopf. 1LIVE hisste seine Segel im Bermuda3eck und brachte bestes Musikprogramm in die coolsten Venues der Stadt. Bei schönstem Frühlingswetter feierten tausende Hörer:innen in Bochum Stars wie&nbs...


weiterlesen...

Wahl-O-Mat zur Europawahl geht online


wahl o matInteraktives Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung seit 7. Mai 2024 online // Im Netz unter www.wahl-o-mat.de sowie als

"Schon den Wahl-O-Mat gespielt", unter diesem Motto geht heute das beliebte Online-Angebot der Bundesze...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.