Entscheidung zu Egon Schieles - Sammlung des Museum Ludwig: Beratende Kommission empfiehlt Restitution

vii foto museum ludwig aquarell schiele rba 1Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, hat am heutigen Montag, 8. Februar 2021, ihre Empfehlung zu dem Aquarell "Kauernder weiblicher Akt" von Egon Schiele ausgesprochen. Dieses befindet sich im Besitz der Stadt Köln.

Seit 2016 beanspruchen die Erben des jüdischen Sammlers Dr. Heinrich Rieger (Wien), die Rückgabe des Werkes von Schiele, das 1966 an das Wallraf-Richartz-Museum gelangt war. 1976 ist es von dort an das Museum Ludwig überwiesen worden.

Der Verein "Freunde des Wallraf-Richartz-Museums e.V." hatte das Aquarell 1966 unter Vermittlung der Züricher Kunsthandlung Feilchenfeldt von Walter Geyerhahn, Rio de Janeiro, erworben. Dieser entstammte einer Wiener Familie, die aufgrund ihrer jüdischen Herkunft nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 verfolgt worden war und nach Brasilien fliehen musste.

Ursprünglich befand es sich im Eigentum des Zahnarztes Dr. Heinrich Rieger (Wien). Dieser hatte bereits Anfang des 20. Jahrhunderts damit begonnen, eine bedeutende Sammlung der Wiener Moderne aufzubauen, darunter etwa 130 bis 150 Zeichnungen Egon Schieles. Nach dem "Anschluss" Österreichs 1938 wurde Dr. Rieger von den Nationalsozialisten verfolgt, 1942 nach Theresienstadt deportiert und ermordet.

Trotz umfangreicher Forschungen von Seiten der Stadt Köln und der Anspruchsteller konnte nicht abschließend ermittelt werden, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Dr. Rieger das Werk verloren oder abgegeben hat. Wegen der unklaren Quellenlage haben sich die Stadt Köln und die Erben Heinrich Riegers darauf verständigt, die Beratende Kommission unter Vorsitz von Professor Dr. Hans-Jürgen Papier (von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts) in Berlin anzurufen. Sie nimmt in Streitfällen zwischen den Einrichtungen und den ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümern der Kulturgüter eine Mediatoren-Rolle wahr. Die Stadt Köln hat dabei von vornherein dargelegt, dass sie der Entscheidung der Kommission folgen wolle. Nach ausführlicher Anhörung beider Parteien und Erörterung des Falles hat die Beratende Kommission heute empfohlen, das Bild zu restituieren.

Dazu Susanne Laugwitz-Aulbach, Dezernentin für Kunst und Kultur der Stadt Köln:

Für die Mediation in diesem komplexen Restitutionsfall möchte ich mich bei der Beratenden Kommission ebenso bedanken wie bei den Vertretern der Erben nach Dr. Heinrich Rieger für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Stadt Köln, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich persönlich haben uns in den letzten Jahren in diesem und auch in vergleichbaren Fällen für eine Herbeiführung von gerechten und fairen Lösungen eingesetzt. Dies zeigen nicht zuletzt die bereits erfolgten Restitutionen. Wiedergutmachung für das Schicksal Dr. Heinrich Riegers und seiner Familie kann es selbstverständlich nie geben. Am heutigen Tage hoffe ich jedoch, dass wir uns mit der Empfehlung zur Rückgabe einer Gerechtigkeit annähern, soweit dies eben möglich ist.

Dazu Dr. Yilmaz Dziewior, Direktor des Museum Ludwig:

Der Fall hat alle Beteiligten lange beschäftigt, und dass es – wie so häufig bei Kunstsammlungen von Opfern des Nationalsozialismus – nicht möglich war, das Schicksal von Schieles ‚Kauernder weiblichen Akt‘ vollständig zu erschließen, hat uns im Museum Ludwig auch belastet. Es war bereits ein wichtiger Schritt für uns, dass die Stadt Köln gemeinsam mit den Erben Dr. Heinrich Riegers die Beratende Kommission um eine Empfehlung ersucht hat. Für diese einstimmig beschlossene Empfehlung sind wir der Kommission nun dankbar. Wir danken auch den Erben Dr. Heinrich Riegers für ihre Geduld und sind erleichtert, dass mit der Rückgabe des Werks an die Familie nun eine gerechte und faire Lösung absehbar ist. Wir warten nun mit Zuversicht auf die Entscheidung des Rates der Stadt Köln im März.

Die Kulturverwaltung wird dem Rat der Stadt Köln zu seiner Sitzung am 23. März 2021 eine entsprechende Vorlage zur Restitution des Gemäldes vorlegen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw
Foto Quelle: Stadt Köln, © Rheinisches Bildarchiv Kauernder weiblichwer Akt

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