Stadt Köln stellt Strafantrag wegen Sachbeschädigung - Keine Genehmigung für Botschaft auf der Domtreppe

stadt Koeln LogoAm Samstag, 1. Dezember 2018, brachte eine Gruppe mittels Markierungskreide eine großflächige Botschaft auf der Domtreppe vor dem Nordportal des Kölner Doms an. Ein Team des Ordnungsdienstes stoppte die Aktion und ordnete die Reinigung der Treppe durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) an. Die Kosten sollen die Verursacher übernehmen.

Die Gruppe fragte für die Aktion im April an. Sie wies vorab daraufhin, nicht künstlerisch tätig werden zu wollen und lediglich Kreide zu verwenden. Daher fällt diese Botschaft auf der Domtreppe nicht unter den Schutz der Kunst, wie beispielsweise die Straßenmalkunst auf der Domplatte. Grundsätzlich wird für die Domplatte sowie die damit verbundene Domtreppe keine Genehmigung für eine Sondernutzung, wie beispielsweise ein Schriftzug, erteilt. Die Aktion der Gruppe im April wurde damals aufgrund schlechter Wetterlage kurzfristig abgesagt.

Wegen der - trotz direkter Reinigung - noch sichtbaren Rückstände hat die Stadt Köln Strafantrag wegen Sachbeschädigung bei der Polizei Köln gestellt. Gegenüber den Ordnungskräften beklagten Passantinnen und Passanten sowie Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte sich über Farbflecken an der Kleidung, nachdem diese mit der Botschaft auf der Treppe in Kontakt gekommen war. Zusätzlich war während der Arbeiten der Gruppe eine Nutzung der Treppe nicht möglich. Daher wird neben dem Strafantrag ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 9 in Verbindung mit § 11 der Kölner Stadtordnung eingeleitet. Die AWB wurde daher beauftragt, die Domtreppe mittels Spezialequipment zu reinigen. Diese Geräte werden reguläre für die Kölner Anti Spray Aktion verwendet. Die normale Reinigung durch das sogenannte Nassreinigungsfahrzeug erfolgt lediglich mittels Kaltwasser und mit geringem Druck, um den Untergrund nicht zu beschädigen. Für die rückstandslose Entfernung ist allerdings eine Reinigung mit hohem Druck und Warmwasser erforderlich. Der zusätzliche Aufwand für die Reinigung der Domtreppe wird den Verursachern in Rechnung gestellt. Über die Höhe kann erst nach Abschluss der Arbeiten Auskunft gegeben werden.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / https://www.stadt-koeln.de

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