Mercosur-Rechtsgutachten: Zusatzerklärung kann Regenwaldzerstörung nicht verhindern

umweltMünchen, 3. Mai 2023. Eine Zusatzerklärung zum EU-Mercosur-Abkommen kann nicht verhindern, dass der Handelsvertrag der EU mit den Mercosur-Staaten auf Kosten von Klima, Umwelt und Menschenrechten geht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Juristinnen Christina Eckes und Roda Verheyen im Auftrag des Umweltinstituts München. Eine zusätzliche Erklärung könne den Vertrag nicht nachträglich abändern, so das Gutachten. Somit bleibe es auch mit einer Zusatzerklärung dabei, dass das Abkommen den Handel mit umweltschädlichen Produkten fördert und der Vertrag explizit vorsieht, dass Verstöße gegen Umweltschutz oder Arbeitsstandards nicht bestraft werden können. Deshalb sei eine Zusatzerklärung wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen wird, ungeeignet, um zum Beispiel Regenwaldzerstörung zu verhindern. Das Umweltinstitut fordert, dass sich Deutschland gegen den Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens stellt – so wie es andere EU-Länder wie Österreich und die Niederlande bereits vormachen.

Weil das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Argentinien, Brasilien, Paraguay sowie Uruguay den Handel mit umwelt- und klimaschädlichen Produkten wie Rindfleisch, Pestiziden und Verbrennerautos fördert, steht das Abkommen massiv in der Kritik von Umwelt-, Landwirtschafts- und Menschenrechtsverbänden. Als Reaktion darauf ersann die EU eine Zusatzerklärung zum Abkommen, die Klima- und Regenwaldschutz ebenso gewährleisten soll wie die Einhaltung von Menschenrechten.

Zusatzerklärung ist unverbindlich – und Greenwashing

Doch eine solche Zusatzerklärung wäre wirkungslos, wie ein neues Rechtsgutachten zeigt: Sie ändere den Vertrag nicht und habe keine weiteren Regeln oder Kontrollen zur Folge, so die Juristinnen. Auch das Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung bewerten sie als schwach: Es darf dem Wirtschaftswachstum und dem Abbau von Handelshemmnissen nicht im Weg stehen. Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsstandards dürfen nicht bestraft werden. Das bedeutet, dass die dringend notwendige Nachhaltigkeit nicht durchgesetzt werden kann. Damit wird der Entwurf der Kommission ihren eigenen Ansprüchen an eine nachhaltige Handelspolitik nicht gerecht.

„Die Zusatzerklärung ist nicht mehr als ein Greenwashing-Versuch“, sagt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut. „Nach wie vor bleibt das EU-Mercosur-Abkommen schädlich für Umwelt- und Klimaschutz. Es fördert den Handel mit Rindfleisch aus Brasilien und droht so die Abholzung des Amazonas-Regenwald weiter voranzutreiben. Gleichzeitig sollen mehr giftige Pestizide aus der EU nach Lateinamerika exportiert werden. Das Abkommen ist deshalb Gift für die Agrarwende auf beiden Seiten des Atlantiks. Eine zusätzliche, unverbindliche Erklärung kann nicht  darüber hinwegtäuschen, dass dieser “Giftvertrag” Konzerninteressen auf Kosten von Mensch und Natur dient.”

Hintergrund

Seit 1999 verhandelte die EU-Kommission mit den vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay über die größte Freihandelszone, die die EU je geschaffen hat. Sie würde mehr als 780 Millionen Menschen umfassen und 91 Prozent der Warenausfuhren der EU in den Mercosur von Zöllen befreien. Im Gegenzug würde der Mercosur die Einfuhrzölle auf Industrieerzeugnisse aus der EU wie Autos, Autoteile, Maschinen, Chemikalien, Kleidung, Arzneimittel, Lederschuhe und Textilien abschaffen. Ein Deal, der klar zu Lasten von Mensch und Umwelt geht. Nachdem die Verhandlungspartner 2019 zu einem politischen Abschluss kamen, regte sich großer Widerstand. Vor allem Irland, Luxemburg, Österreich, die Niederlande und Frankreich haben eine klar ablehnende Haltung gegenüber dem vorliegenden Vertragstext. Aber auch das EU-Parlament und die europäische Zivilgesellschaft üben massive Kritik. Um dieser entgegenzuwirken, werben die EU-Kommission und Robert Habeck für eine Zusatzerklärung, die alle Bedenken ausräumen soll. Das Rechtsgutachten zeigt jedoch, dass die erwünschten Ziele mit einer Zusatzerklärung nicht zu erreichen sind.

Quelle: www.umweltinstitut.org

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