Bundesverwaltungsamt (BVA) unterstützt Länder bei Online-Bürgerdiensten mit dem neuen Personalausweis

800px-Mustermann nPAAm 21.11.2012 fiel der Startschuss für die Bereitstellung der ersten Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz. Klaus Wolter, Leiter der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate des Bundesverwaltungsamtes (BVA) folgte der Einladung von Hr. Winfried Manns, Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Hr. Harald Pitzer, Beigeordneter des Landkreistags Rheinland-Pfalz und Hr. Dr. Wolfgang Neutz,Hauptgeschäftsführer des Städtetags Rheinland-Pfalz und überreichte in einer Pressekonferenz zum Start der Online-Dienste in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Urkunde für die Berechtigungszertifikate an den Geschäftsführer der KommWIS GmbH, Hr. Herbert Benz. Gemeinsam schalteten Fr. Heike Raab,Staatssekretärin im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und CIO Rheinland-Pfalz, Hr. Manns, Hr. Dr. Neutz und der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, die Online-Bürgerdienste symbolisch live.
Die KommWIS GmbH hat in Rheinland-Pfalz mit den Online-Bürgerdiensten nahezu flächendeckend die Voraussetzungen geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger Melde-und Standesamtsangelegenheiten vollständig elektronisch abwickeln können. So kann künftig beispielsweise der Gang zum Amt entfallen, wenn sie ein Führungszeugnis benötigen
oder eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung beantragen. Das kann ebenso bequem online erledigt werden wie die Voranmeldung einer Eheschließung oder der Antrag für eine Geburtsurkunde.
In den folgenden Monaten wird das Angebot schrittweise für weitere Verwaltungsleistungen ausgebaut, insbesondere im Bereich der Kfz-Zulassung.
„Die Bürgerinnen und Bürger können damit direkt von den Vorteilen der eGovernmentangebote profitieren“ begrüßt Klaus Wolter, zuständiger Referatsleiter im BVA, den Startschuss für die Onlinedienste des Landes. „Die Online-Ausweisfunktion des Neuen Personalausweises gibt dem Bürger und dem Diensteanbieter die Sicherheit, sich auf die Identität
ihres Gegenübers verlassen zu können und die Verfahrensabwicklung ist durchgängig medienbruchfrei“ fasst er die Vorteile zusammen.
Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt (BVA) entscheidet in einem Verwaltungsverfahren ob und welche Datenfelder des Personalausweises an den Diensteanbieter übermittelt werden dürfen und überprüft, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Nutzer können nicht nur darauf vertrauen,dass alle Stellen, die Informationen aus dem Personalausweis abfragen,tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten mehr Sicherheit und Transparenz bei der Nutzung ihrer eigenen personenbezogenen Daten.
Weitere Informationen zum BVA, dem zentralen Dienstleister des Bundes und dem vielfältigen Aufgabenspektrum finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.bva.bund.de und zum Neuen Personalausweis auf www.personalausweisportal.de.

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