Freiheit für die Füße – keine ‚Kölsche Lösung‘ mehr

83432532 1404141989756613 221416980131872768 nKöln, den 13. Februar 2020: Ordnungsdienst wendet StVO beim Bürgersteigparken an – in wenigen Bereichen

Über Jahrzehnte haben sich Kölner Autobesitzer daran gewöhnt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Köln nicht das Maß aller Dinge ist. Die Anzahl der Parkplätze vor der Haustüre ließ sich nicht legal mit der steigenden Anzahl der Autos erhöhen und daher wurde schlichtweg jede Fläche zum geduldeten Parkplatz.

Auf Bürgersteigen war die Toleranz des Ordnungsdienstes so groß, dass nur bei Unterschreitung einer Restbreite von 1,2 m überhaupt ein mögliches Falschparken betrachtet wurde.

Und selbst dann lag es im Ermessen des Ordnungsdienstes, die Höhe des Fußgängeraufkommens gegen die Notwendwendigkeit ein Auto zu parken abzuwägen – wie das meistens ausgeht, erleben wir täglich beim Versuch, zu Fuß durch die Stadt zu kommen.

In einer Aussprache des Dezernenten Stephan Keller mit der BV Ehrenfeld wurde nun eingeräumt, von der ‚Kölschen Lösung‘ – wie diese Praxis verschönend genannt wird – abzurücken und die Barrierefreiheit auf Bürgersteigen endlich zu gewährleisten.

Das könnte ein Grund zur Freude sein, wäre da nicht das ‚Kleingedruckte‘. Denn das wird nicht etwa nun in ganz Köln so angewiesen, sondern nur in den Bereichen, in denen Bewohnerparken eingeführt wurde.

Was ist noch nötig, damit in Köln die konsequente Behinderung der schwächsten Verkehrsteilnehmer von den Verantwortlichen nicht lapidar ‚Kölsche Lösung‘ genannt wird, sondern endlich die StVO das Maß aller Dinge ist?

Beschlüsse mehrerer Bezirksvertretungen (seit 2015), 2,0 m Gehwegbreite einzuhalten, oder Behindertenbeauftragte, die von BV zu BV ziehen müssen, um das Recht zu erkämpfen, sich in der Stadt frei bewegen zu können, scheinen bislang kein Umdenken zu erwirken.

Der VCD fordert, dass die Stadtverwaltung umgehend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Bürgersteige zurückgibt. Es wäre doch einmal eine schöne ‚Kölsche Lösung‘, wenn Köln allen Kölnerinnen und Kölnern gehört und nicht stets für Autos vorgehalten wird.

Quelle: VCD Regionalverband Köln e.V., Melchiorstr. 3 | 50670 Köln | Tel. 0221/739 39 33 | info@vcd-koeln.de | www.vcd-koeln.de

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