Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Nach Strafanzeige: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Waschbärenmörder

waschbaerenmoerderVor einigen Wochen haben wir Strafanzeige gegen einen Landwirt und seinen Sohn aus der Gemeinde Buseck (bei Gießen) erstattet. Gemeinschaftlich hatten sie eine Waschbärenmutter und das Kleine grausam im Garten ertränkt. Wir sind von einem Nachbarn des Landwirts, der vergeblich versucht hat einzugreifen, informiert und um Hilfe gebeten worden. Der Nachbar hatte auch Fotoaufnahmen erstellt, die jetzt als Beweis der Tat sehr entscheidend sind.

Nachdem wir alle Beweise zusammen hatten, haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen gestellt, die basierend auf unserer Anzeige nun auch Ermittlungen aufgenommen hat. Das Ertränken von Tieren ist laut Tierschutzgesetz verboten. Bei einer Verurteilung droht ein Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren.

Neben einer Strafanzeige haben wir die Tierquälerei aber auch in die Öffentlichkeit gebracht. Jeder soll von der gemeinen Tat mitbekommen, damit sich so etwas nicht wiederholt. U.a. hat die BILD mehrfach berichtet, aber auch andere Zeitungen und der Hessische Rundfunk. Weitere Informationen und eine Auswahl der Presseberichte finden Sie hier.

Wir setzen uns dafür ein, dass Tierquälerei nicht unbestraft bleibt, setzen Sie sich auch dafür ein und werden Sie aktiv.

JETZT AKTIV WERDEN!

Quelle: www.tierschutzbuero.de

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