BND muss sich auch im Ausland an die Grundrechte halten

Amnesty International erwartet nun ein Grundsatzurteil mit Auswirkungen auf die eigene Klage gegen das G10-Gesetz.
BERLIN, 19.05.2020[endif] – Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das BND-Gesetz erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
"Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt hat: Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet...







