Was steht drin im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz? Ein RADKOMM EXTRA.

Radkomm LogoKöln, 17.03.2021 Das Verkehrsministerium NRW hat den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz veröffentlicht. RADKOMM will diesen gemeinsam mit Dr. Dirk Günnewig aus dem Verkehrsministerium sowie mit Verkehrsexpert*innen und Partner*innen aus dem Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad erläutern und diskutieren. Wir laden für Samstag, den 20. März 2021, um 11 Uhr zu einer Live-Sonderausgabe von RADKOMM.tv ein.

Beteiligungsprozess auf allen Ebenen

Nachdem der Landtag im Dezember 2019 der erfolgreichen Volksinitiative Aufbruch Fahrrad zugestimmt und das Verkehrsministerium mit der Formulierung eines Fahrradgesetzes beauftragt hatte, wurden die Vertreter*innen der Initiative durch das Verkehrsministerium eingeladen, den weiteren Prozess zu begleiten. Nach einer wertschätzenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen beteiligten Verbänden, Vereinen und Stakeholdern, legte das Ministerium am 2. März 2021 den Referent*innen-Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz vor. Die beteiligten Fachverbände haben nun vier Wochen Zeit, diesen Entwurf zu lesen, zu bewerten und Änderungsvorschläge einzureichen. „Wir in NRW könnten mit diesem Gesetz Geschichte schreiben!“, sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad. „NRW ist das erste Flächenland, das ein Fahrradgesetz bekommt. Damit leistet NRW echte Pionierarbeit und kann Vorbild werden für viele andere Bundesländer, die hoffentlich folgen werden. 25% Radverkehr bis 2025 – das ist ehrgeizig, und es ist machbar!“

Auch hier möchte RADKOMM alle Interessierten mitnehmen und lädt daher zur Diskussion des Gesetzesentwurfs ein. In drei spannenden Themenblöcken mit einem Vertreter des Landesministeriums, Verkehrsexpert*innen und Partner*innen aus dem Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad wird der Entwurf in einer digitalen Live-Veranstaltung am 20. März 2021 um 11 Uhr besprochen und auf Herz und Nieren geprüft. Welche Hintergründe und Herausforderungen gab es beim Gesetzesentwurf, was kann das Gesetz leisten und was fehlt vielleicht noch, um die Forderungen von Aufbruch Fahrrad zu erfüllen?

Fragen, Kommentare und Veränderungsvorschläge zum Gesetz können gerne im Vorfeld der Veranstaltung an fahrradgesetz@radkomm.de geschickt werden, sodass sie in die Diskussion einfließen können.

Die Veranstaltung wird zudem aufgezeichnet und wird im Anschluss auf dem Youtube-Kanal von RADKOMM veröffentlicht.

Wie geht es weiter?

Die Ergebnisse der Diskussion sowie Kommentare und Vorschläge aus der Bevölkerung fließen in die offizielle RADKOMM-Stellungnahme ein, die im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben wird. Im Prozess der Verbändeanhörung kann es zu vielfältigen Änderungen am Entwurf kommen, es lohnt sich also mitzudiskutieren.

Informationen zur Veranstaltung

Zeit und Ort:
RADKOMM EXTRA
Samstag, 20. März 2021, 11:00 Uhr
www.radkomm.tv 

Programm:
www.radkomm.de/#ablauf

Referent*innen:
www.radkomm.de/#referentinnen

Gesetzesentwurf:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4762.pdf