Corona-Virus: 121 Erkrankte in Köln

stadt Koeln LogoAbstand halten und Mund-Nasen-Bedeckung tragen!

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Freitag, 8. Mai 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.377. (Vortag: 2.366) bestätigten Corona-Virus-Fall. 58 (Vortag: 62) Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 34 (Vortag: 37) auf der Intensivstation. 2.162 (Vortag: 2.163) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden.  

Seit gestern Nachmittag ist dem Gesundheitsamt keine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet worden. Bislang sind damit 94 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind somit 121 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker stellt fest:

Köln hat das Virus derzeit im Griff. Wir tragen nun alle miteinander die Verantwortung, dass das so bleibt! Noch ist nichts wie vorher. Wir müssen weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und verantwortungsvoll mit den weiteren Lockerungen umgehen.   

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Zu anderen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand halten – im Freien und in geschlossenen Räumen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wann immer dieser Abstand nicht verlässlich gewährleistet werden kann, physische Kontakte auf das Notwendigste reduzieren und die bekannten Hygieneregeln befolgen, ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus.  

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller, Leiter des Krisenstabs, betont:

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist niedrig. Wir können also deutliche Erfolge unserer Arbeit erkennen. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Lockerungen der Beschränkungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. Wir sind bereit, sofort gegenzusteuern, wenn das notwendig werden sollte.     

Besuche in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sind wieder möglich  

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass es ab dem 10. Mai wieder möglich ist, Bewohnerinnen und Bewohner in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen zu besuchen, wenn dort keine Bewohner oder Mitarbeitende infiziert sind. Aus Gründen des Infektionsschutzes können Besuche jedoch nur unter bestimmten Regularien für die Einrichtungen, die Bewohner und die Besucher sicher durchgeführt werden.

Dazu gehören, dass ein Besuch nur nach vorheriger Anmeldung bei der Einrichtung zu einem bestimmten Termin erfolgen kann, Bewohnerinnen und Bewohner höchstens einmal pro Tag für die Dauer von 30 Minuten besucht werden können, jeder Besucher registriert wird, damit gegebenenfalls Infektionsketten zurück verfolgbar sind, alle Besucher als Eingangsscreening Fragen zu Erkrankungszeichen beantworten müssen, alle Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und zu allen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Grundsätzlich können Bewohnerinnen und Bewohner nur außerhalb der Einrichtung oder an definierten Schnittstellen von maximal zwei Personen zeitgleich besucht werden.

Es darf kein Körperkontakt zwischen Besuchern und Bewohnern stattfinden. Bettlägerige, beatmete oder im Sterbeprozess befindliche Bewohner können auch innerhalb von Einzelzimmern besucht werden.  

Da die Regeln dazu führen, dass nicht jeder Bewohner an jedem Tag besucht werden kann, ruft die Stadt Köln dazu auf, die Besuche außerhalb von erwartbar stark frequentierten Tagen zu planen.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker appelliert:

Wir haben in den vergangenen Wochen ein besonderes Augenmerk auf den besonderen Schutz der vulnerablen Gruppen gelegt. Nun müssen sich gerade diejenigen, die diesen Menschen nahestehen, an die Abstands- und Hygieneregeln halten, um dadurch ihrerseits die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen zu schützen.  

Aktuell gibt es 128 Covid-19 Fälle in den Kölner Einrichtungen. Infiziert sind 61 Bewohner und 67 Mitarbeitende.  

In den vergangenen Wochen hat eine Task Force, die die Stadt Köln zum Schutz der vulnerablen Gruppen eingerichtet, die bis einschließlich 7. Mai bei rund 7.600 Beschäftigten der Einrichtungen Nasen-/Rachenabstriche genommen sowie Blut abgenommen hat. Der erste Durchgang ist abgeschlossen. Das Monitoring wird fortgesetzt, alle Einrichtungen werden bis (voraussichtlich) Ende des Jahres regelmäßig besucht und die Mitarbeiter alle zwei Wochen mit Abstrich und alle vier Wochen auf Antikörper getestet.  

Schrittweise Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen  

Die Stadt Köln bereitet sich darauf vor, dass ab dem kommenden Donnerstag, 14. Mai 2020, in den Kinderbetreuungseinrichtungen rund doppelt so viele Kinder betreut werden wie derzeit.  

Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute mitgeteilt, dass in einer schrittweisen Öffnung bis zu den Sommerferien jedem Kind ein Zugang zur Kinderbetreuung möglich gemacht werden soll: Ab dem 14. Mai 2020 dürfen alle "Vorschulkinder" in die Kitas zurückkehren, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket oder auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, des Weiteren alle Kinder mit Behinderungen, einhergehend mit der Öffnung von heilpädagogischen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Für die Tagespflege gilt ebenfalls ab dem 14. Mai, dass Kinder aufgenommen werden können, die das zweite Lebensjahr vollendet haben. In einer weiteren Stufe sollen ab dem 28. Mai alle Vorschulkinder wieder in die Kitas gehen dürfen. Bis zum Sommer und voraussichtlich im Juni dürfen dann in einem weiteren Schritt alle Kinder für mindestens zwei Tage pro Woche in ihre Einrichtung kommen.

All diese Schritte sind abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Die Konkretisierung der Regelungen wird für den 11. Mai 2020 erwartet. Die Stadt Köln informiert Eltern immer aktuell im Internet.   

Seit 27. April 2020 ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht  

Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, im ÖPNV und beim Einkaufen – auch auf Wochenmärkten – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. Beim Besuch der städtischen Museen ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.  

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr.  

Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb. Einen aktuellen Überblick über das Angebot gibt es unter im Internet.

Grundsätzlich sollen alle Besucherinnen und Besucher, wenn sie städtische Dienstgebäude betreten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ein Zutritt zu den städtischen Dienstgebäuden wird grundsätzlich nur mit Terminabsprache gewährt. Es sind Wartezonen eingerichtet, wo die Besucher von den städtischen Mitarbeitenden abgeholt werden.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Eingeschränkte Ereichbarkeit der Stadtverwaltung
Weitere wichtige Informationen zum Corona-Virus

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog