Stadt Köln entlastet Gastronomie - Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bis 31. Oktober 2020

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln kümmert sich in Zeiten der Corona-Pandemie um die heimische Wirtschaft, die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet. Daher hat die Verwaltung beschlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison (März bis 31. Oktober 2020) zu erheben. Bereits gezahlte Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren werden den Betreiberinnen und Betreibern anteilig rückerstattet.

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller:

Neben der vom Bund bereits beschlossenen temporären Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie hat die Verwaltung der Stadt Köln nun eine wirksame Maßnahme veranlasst, die Kölns Wirtinnen und Wirte sofort spürbar entlastet. Damit entfallen finanzielle Belastungen und den Gastronominnen und Gastronomen wird geholfen, die Betriebskosten zu senken.

Auch Nutzungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden anteilig für den Zeitraum von März bis Oktober 2020 nicht erhoben. In diesem Fall werden ebenso bereits getätigte Zahlungen erstattet. Betroffene Wirtinnen und Wirte müssen keinen Antrag an die Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt der Stadt Köln stellen.

Die Erstattung erfolgt von Amts wegen. Die Existenz vieler Gastronominnen und Gastronomen ist bedroht, weil ihre Gaststätten seit dem 16. März bis auf Weiteres geschlossen sind ­– ausgenommen sind der Außer-Haus-Verkauf bei geeigneten Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregeln nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie die Lieferung von Speisen und Getränken. Bereits Anfang April 2020 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sie eine Erstattung der Sondernutzungsgebühr im Gaststättenwesen/Außengastronomie für den Zeitraum plant, in dem die Außengastronomie aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht nutzbar ist.

Nun hat die Verwaltung die Mitglieder des Hauptausschusses des Rates der Stadt Köln über die Umsetzung in einer Mitteilung informiert. Der Verwaltung entstehen in Abhängigkeit zur tatsächlichen Antragslage, die für die Saison 2020 noch nicht abgesehen werden kann, Mindererträge von bis zu einer Million Euro.

Hinweise für die Gastronomie

Bei allen Erlaubnis-Arten für Sondernutzungen (Monats-, Saison-, Jahres- und Drei-Jahres-Erlaubnissen) sowie den privatwirtschaftlich vermieteten Fiskalflächen verzichtet die Stadt Köln auf die Sondernutzungsgebühren und Nutzungsentgelte für den Zeitraum von März bis Oktober 2020. Wurde bereits eine Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr bezahlt, verzichtet die Stadt Köln ebenfalls anteilig für den genannten Zeitraum auf diese. Eine anteilige Erstattung brauchen Wirtinnen und Wirte nicht zu beantragen.

Sie erfolgt durch die Gewerbeabteilung. Sofern die Gebühren vom Konto bereits an die Stadt Köln überwiesen wurden, geht die Erstattung zurück auf das überweisende Konto. Wurden die Gebühren bar an der Hauptkasse des Ordnungsamtes in Kalk bezahlt, dann teilen die Wirtinnen und Wirte der Gewerbeabteilung die Bankverbindung per E-Mail an Sondernutzung.AG@stadt-koeln.de mit.

Sollten Wirtinnen und Wirte die Gebühren noch nicht überwiesen oder bar bezahlt haben, kommt die Gewerbeabteilung auf die Gastronomiebetriebe zu. Das Ordnungsamt bittet um Geduld und von Rückfragen abzusehen, damit die Dienststelle die Vorgänge im Interesse der Gastronomie effizient abarbeiten kann.

E-Mail an die Gewerbeabteilung der Stadt Köln

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns