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Auslandsschulgesetz kommt: erneute Beratung im Bundestag

bvaGebaudeRiehlDie Förderung der Deutschen Auslandschulen beschäftigte den Deutschen Bundestag in der Nacht zum 14. Juni erneut. Das Auslandsschulgesetz (ASchulG) durchlief die zweite und dritte Lesung. Ziel des Gesetzes ist es, den Deutschen Auslandsschulen zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen.

Das Auslandsschulgesetz (17/13618) wird die Förderung der Deutschen Auslandsschulen verlässlicher und ihrer Bedeutung entsprechend angemessen gestalten. Die Schulen, deren Betrieb das nötige Maß an Stabilität, Kontinuität und Qualität erreicht haben, erhalten künftig ihre Förderung nicht mehr im Rahmen einer individuellen Zuwendung des Bundes, sondern auf Basis eines gesetzlichen Anspruchs. Bereits in der ersten Lesung im April dieses Jahres hatten sich die Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages für das Auslandsschulgesetz ausgesprochen. Mit den Worten „Gute Bildung kostet, schlechte noch viel mehr“, warb Staatsministerin Cornelia Pieper, MdB, dafür, das Auslandsschulwesen auch weiterhin mit genügend finanziellen Mitteln zu unterstützen und unterstrich die Bedeutung des Auslandsschulgesetzes für die Schulen. „Ich hoffe sehr, dass wir es gemeinsam schaffen, es zu realisieren. Das schafft Planungssicherheit, und die haben sich die Schulen verdient.“

Auslandsschulen brauchen Planungssicherheit

Auch Joachim Lauer, Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) steht der Verabschiedung des Auslandsschulgesetzes positiv gegenüber: „Bildung ist ein langfristiges Gut. Exzellente Bildung kann nur bei verlässlicher strategischer Planung richtig vermittelt werden. Deshalb brauchen die geförderten Deutschen Auslandsschulen Planungssicherheit, sowohl bei der Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Lehrkräften als auch in finanzieller Hinsicht.“ Die Vorlage zum Auslandsschulgesetz wird jetzt noch dem Bundesrat zugestellt und soll voraussichtlich in der Plenarsitzung am 5.Juli 2013 behandelt werden.

Die mehr als 140 von der ZfA des Bundesverwaltungsamtes geförderten Deutschen Auslandsschulen vermitteln im Ausland ein nachhaltig positives Bild von Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der deutschen Sprache und Kultur im Ausland und zur Gewinnung hoch qualifizierter Studierender und Fachkräfte für Deutschland und die jeweiligen Sitzländer.

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes betreut im Auftrag des Auswärtigen Amts und unter Mitwirkung der Länder derzeit mehr als 140 Deutsche Auslandsschulen und 870 Sprachdiplomschulen in finanzieller, personeller und pädagogischer Hinsicht. Die ZfA verstärkt eine qualitätsorientierte Schulentwicklung und unterstützt die Gründung neuer Schulen mit deutschem Profil. Sie berät lokale Schulen beim Aufbau des Deutschunterrichts und bei der Einführung deutscher Schulabschlüsse nach internationalen Standards.