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Halbjahresbericht über Zweckentfremdung von Wohnraum

stadt Koeln LogoBericht wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgestellt

Vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 wurden mehr als 315 Wohneinheiten im Rahmen eines Wiederzuführungsverfahrens untersucht. Das ist ein Ergebnis des neuen Halbjahresberichts zur Wohnraumzweckentfremdung, den die Stadt Köln in der ersten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren in diesem Jahr vorgestellt hat.

Im ersten Halbjahr 2020 überstieg (im Unterschied zum zweiten Halbjahr 2019) die Zahl der vom Amt für Wohnungswesen überprüften Verdachtsfälle wegen Wohnungsleerstand die Zahl der Verdachtsfälle wegen zweckfremder Nutzung von Wohnräumen als Ferienwohnung – offenbar verursacht durch die pandemiebedingten Reisebeschränkungen.

Der Rat der Stadt Köln hat 2014 (und aktualisiert 2019) Wohnraum in Köln durch Erlass einer Wohnraumschutzsatzung unter besonderen Schutz vor Zweckentfremdung gestellt. Der nun vorgelegte Bericht informiert über die Ergebnisse dieser Verfahren, in denen die Stadt Köln aufgrund eines Verdachtes ermittelt, sowie über die Fälle, in denen eine Zweckentfremdung von Wohnraum beantragt wurde.

Nach einem entsprechenden Ratsbeschluss in 2018 wird über diese Thematik regelmäßig berichtet, da dies aufgrund der dauerhaft angespannten Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt von hohem öffentlichem Interesse ist.

Der vollständige Bericht zu Zweckentfremdung von Wohnraum

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitSabine Wotzlaw